Status
Fördertöpfe derzeit ausgeschöpft
Förderhöhe
Balkon-PV: 400 Euro, maximal 50 Prozent der Kosten; PV: 100 Euro je kWp bis maximal 1.000 Euro; Batteriespeicher: 200 Euro je kWh bis maximal 2.000 Euro
Zielgruppe
Eigentümerinnen und Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen; für Balkon-PV auch Mieterinnen und Mieter
Geförderte Technik
Photovoltaikanlagen, steckerfertige PV-Anlagen beziehungsweise Balkon-PV-Anlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen
Antrag
Die Beauftragung oder der Kauf darf erst nach erteilter Zusage zur Förderfähigkeit erfolgen; für den Antrag ist ein Angebot beziehungsweise bei Balkon-PV eine konkrete Produkt- und Preisangabe erforderlich.
Zeitpunkt
Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 18 Monate nach Zusage zur Förderfähigkeit.
Budget
Aus einem eingereichten Antrag ergibt sich kein Anspruch auf Förderung; die Stadt prüft Förderfähigkeit und Budget in der Reihenfolge vollständig eingegangener Anträge.
Nachweise
Angebot eines Fachunternehmens oder bei Balkon-PV konkrete Produkt- und Preisangabe; für Batteriespeicher oder Wallboxen Nachweis über 100 Prozent Ökostrom.
Weitere Förderthemen
Batteriespeicher werden im Zusammenhang mit steckerfertigen Solaranlagen laut Programmseite derzeit nicht gefördert.