Status
PV-Speicherförderung belegt
Förderhöhe
200 Euro je angefangene kWh Speicherkapazität, maximal 1.000 Euro; Plug-and-Play-Speicher 100 Euro je angefangene kWh, maximal 500 Euro
Zielgruppe
private Haushalte im Hamelner Stadtgebiet mit bestehender Photovoltaikanlage; Mieterinnen und Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
Geförderte Technik
Batteriespeicher für Bestands-Photovoltaikanlagen und steckerfertige Plug-and-Play-Batteriespeichersysteme; kein eigenständiger Balkonkraftwerk-Zuschuss in der geprüften Quelle
Antrag
Der Antrag muss vor Anschaffung und Maßnahmenbeginn gestellt werden; nachträgliche Förderung ist laut Richtlinie nicht zulässig.
Zeitpunkt
Die Richtlinie gilt rückwirkend ab 01.01.2026. Nach Antragabgabe kann auf eigenes Risiko begonnen werden; Förderfähigkeit entsteht erst mit Zuwendungsbescheid.
Budget
Die Stadt nennt 66.700 Euro für die Nachrüstung von PV-Anlagen mit Batteriespeichern und vergibt Mittel nach Eingang vollständiger Anträge.
Nachweise
Antrag, Kostenvoranschlag oder Angebot, Auszug aus dem Marktstammdatenregister zur bestehenden PV-Anlage, Produktbeschreibung, Datenblatt, Angaben zur Speicherkapazität und aufgeschlüsselte Kosten.
Weitere Förderthemen
Hameln verknüpft die Förderung ausdrücklich mit bestehenden PV-Anlagen: Der Speicher soll Solarstrom aufnehmen und später im Haushalt nutzbar machen. Anlage und neuer Speicher müssen im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden.