Status
Balkonanlagen-Förderung aktiv
Förderhöhe
Balkonanlage: 50 Prozent der Investitionskosten, maximal 300 Euro; Fassaden-PV: 500 Euro je kWp, maximal 5.000 Euro; Eigenstromspeicher: pauschal 1.500 Euro
Zielgruppe
natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen, Eigentümer, Pächterinnen, Pächter, Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, Geschäftsräumen und Gebäuden in Friedrichshafen
Geförderte Technik
Balkonphotovoltaikanlagen ab 600 Watt, Photovoltaik-Fassadenanlagen und Eigenstromspeicher zur Optimierung der Solarenergienutzung
Antrag
Der Online-Antrag Klimaschutz nimmt Anträge für Balkonanlage, Photovoltaik und weitere Module entgegen; Mieterinnen und Mieter benötigen für Balkonanlagen eine Einverständniserklärung der Vermieterin oder des Vermieters.
Zeitpunkt
Die geförderte Balkonanlage muss mindestens sechs Jahre am Standort beziehungsweise bei Umzug innerhalb des Stadtgebiets betrieben werden.
Nachweise
Nachweise über die Investitionssumme; bei Balkonanlagen für Mieterinnen und Mieter zusätzlich die Einverständniserklärung der Vermieterin oder des Vermieters.
Weitere Förderthemen
Für Eigenstromspeicher nennt Friedrichshafen 5.000 Euro Mindestinvestition, mindestens 5 kWh Netto-Nutzkapazität und Einbau durch ein Fachunternehmen; der Fördersatz verdoppelt sich für Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte.