Status
Steckersolar-Richtlinie bis 31.12.2025
Förderhöhe
100 Euro je Wohneinheit
Zielgruppe
natürliche Personen, die Vermieterin, Vermieter, Mieterin, Mieter, Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus innerhalb von Castrop-Rauxel sind
Geförderte Technik
neue steckbare Stromerzeugungsgeräte mit Solarmodulen und Wechselrichter in Wohneinheiten von Zwei- und Mehrfamilienhäusern
Antrag
Geräte, die vor Antragstellung gekauft wurden, waren ausgeschlossen; der Antrag war schriftlich oder per E-Mail beim EUV Stadtbetrieb zu stellen.
Zeitpunkt
Die Richtlinie trat am 03.06.2024 in Kraft und galt zunächst bis 31.12.2025.
Budget
Anträge wurden in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden; ein Rechtsanspruch bestand nicht.
Nachweise
Als Leistungsnachweise wurden Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister, Rechnung, Foto des montierten Geräts und bei Einfamilienhäusern ein Nachweis zur PV-Dachungeeignetheit genannt.
Weitere Förderthemen
Die Steckersolar-Richtlinie ersetzte die frühere Photovoltaik-Anlagen-Richtlinie; eine aktuelle PV- oder Batteriespeicherförderung wird damit nicht behauptet.